Ski-Recht, Sport- und Skiunfälle in Vorarlberg – rechtliche Beratung im Wintersport
Rechtssicherheit dort, wo Verantwortung auf Geschwindigkeit trifft.
Der Wintersport hat in Vorarlberg eine lange Tradition und spielt wirtschaftlich wie gesellschaftlich eine bedeutende Rolle. Gleichzeitig birgt das Skifahren ein erhöhtes Unfall- und Haftungsrisiko. Die Santner & Rudigier Anwaltspartnerschaft berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Bereich Ski-Recht, Sport- und Skiunfälle in Vorarlberg umfassend und kompetent.
Das Ski-Recht umfasst eine Vielzahl rechtlicher Fragestellungen – von der Haftung bei Skiunfällen über die Verantwortung von Pistenbetreibern bis hin zu Auseinandersetzungen mit Versicherungen. Unsere Rechtsanwälte analysieren jeden Fall individuell und setzen sich zielgerichtet für Ihre rechtlichen Interessen ein.
Haftung und Schadenersatz bei Ski-Recht, Sport- und Skiunfällen
Nach einem Skiunfall stellt sich häufig die Frage, wer für den entstandenen Schaden haftet. Wir prüfen für Sie, ob Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegenüber anderen Skifahrern, Liftgesellschaften oder Pistenbetreibern bestehen. Ebenso vertreten wir Mandanten, gegen die Schadenersatzforderungen erhoben werden.
Dabei werden unter anderem der Unfallhergang, die Einhaltung der FIS-Regeln sowie die örtlichen Gegebenheiten rechtlich beurteilt. Ziel ist eine realistische Einschätzung Ihrer Rechtslage und eine konsequente Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.
Pistenbetreiber und Seilbahnunternehmen unterliegen umfangreichen Verkehrssicherungspflichten. Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen zu Fragen der Haftung, zur ordnungsgemäßen Pistenkennzeichnung sowie zu Sicherungsmaßnahmen.
Kommt es zu rechtlichen Auseinandersetzungen, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten. Dank unserer Erfahrung im Haftungs- und Versicherungsrecht können wir eine umfassende rechtliche Betreuung bieten.
Durchsetzung von Ansprüchen und Versicherungsfragen
Skiunfälle führen häufig zu komplexen Versicherungsfällen. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Versicherungen, prüfen Leistungsansprüche und setzen diese – wenn erforderlich – auch gerichtlich durch.
Unsere Kanzlei steht Ihnen im Ski-Recht als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und begleitet Sie von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur abschließenden Klärung Ihres Falles.
Ihre Vertretung im Ski-recht
Mag. Jan Rudigier