Erb- und Verlassenschaftsverfahren

Erb- und Verlassenschaftsverfahren in Vorarlberg

Vermögen regeln. Werte sichern. Konflikte vermeiden.

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge und betrifft häufig nicht nur rechtliche, sondern auch familiäre und wirtschaftliche Interessen. Unklare Regelungen oder fehlende Vorsorge können zu langwierigen Auseinandersetzungen führen. Die Santner & Rudigier Anwaltspartnerschaft berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten im Bereich des Erbrechtes und Verlassenschaftsverfahrens in Vorarlberg und Liechtenstein umfassend.

Testamente und Nachlassplanung

Eine frühzeitige und rechtssichere Regelung des Nachlasses schafft Sicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten unter Erben. Wir beraten Sie bei der Errichtung von Testamenten, Erbverträgen sowie bei Schenkungen zu Lebzeiten. Dabei berücksichtigen wir sowohl familiäre als auch steuerliche und wirtschaftliche Aspekte.
Gerade bei Vermögensverhältnissen in Österreich und Liechtenstein ist eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich. Unsere Kanzlei verfügt über die notwendige Erfahrung, um Nachlassregelungen rechtlich korrekt und nachhaltig zu gestalten.

Im Todesfall begleiten wir Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer durch das gesamte Verlassenschaftsverfahren. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen, bei der Klärung von Erbquoten sowie bei der Abwicklung des Nachlasses.
Unsere Rechtsanwälte vertreten Ihre Interessen gegenüber Gerichten, Notaren, Miterben und sonstigen Beteiligten in Vorarlberg und Liechtenstein. Ziel ist eine rasche, rechtssichere und möglichst konfliktarme Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens.

Erbrechtliche Streitigkeiten und Konfliktlösung

Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind häufig emotional belastet und rechtlich komplex. Wir setzen auf eine sachliche und lösungsorientierte Beratung und prüfen stets die Möglichkeit außergerichtlicher Einigungen. Sollte eine gerichtliche Klärung unumgänglich sein, vertreten wir Ihre Interessen konsequent und mit der notwendigen rechtlichen Durchsetzungskraft.
Unser Anspruch ist es, Ihre Rechte zu wahren und gleichzeitig praktikable Lösungen zu erzielen, die langfristige Konflikte vermeiden.

Ihre Vertretung im Erbrecht

Mag. Jan Rudigier

kanzlei@anwaltspartner.com

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+43 5522 78812